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Seit 1. Juli 1982 besteht die Zulassung von Herrn Joseph Petzendorfer als Rechtsbeistand. Seine Tätigkeitsgebiete sind dabei Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Damit ist die Kanzlei in der Lage, alle wesentlichen juristischen Tätigkeiten, die im Mandantenkreis anfallen, zu erledigen. Für darüber hinausgehende Tätigkeiten besteht seit einem Jahr die Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Nathalie Petzendorfer. Für nähere Angaben klicken Sie bitte auf „Kooperationen“. |
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